Women in Adria: Wie kann die Begleichung der Forderungen gesichert werden und wie kann man sich bei der Nichtzahlung versichern

Vor ein paar Monaten habe ich im Rahmen des Vereins-Women in Adria- einen Vortrag über die Weise zur Sicherung von Forderungen und über die Versicherung im Falle der Nichtzahlung gehalten. 

Aber durch die außergewöhnlichen Umstände, die COVID-19-Pandemie, hat sich die Situation jedoch erheblich geändert. Am 18. April 2020 trat nämlich die Ergänzung des Gesetzes über die Durchsetzung von Zwangsvollstreckung in Geldmitteln (Amtsblatt Nr. 47/20) in Kraft, auf deren Grundlage festgelegt wurde, dass die Finanzagentur (kurz: FINA) wegen der Durchführung der Zwangsvollstreckung in Geldmitteln die Vollstreckung in Bezug auf die Vollstreckungsschuldner, Naturpersonen, aufschieben wird. 

Was bedeutet das in einem speziellen Fall? Dies bedeutet lediglich, dass die Finanzagentur neue Zahlungsgrundlagen erhält und diese im Register einträgt, jedoch keine Aufträge zur Ausführung an Banken sendet. Nach der Registrierung wird man mit den weiteren Behandlungen aufhören. Jetzt fragen wir uns also wieder, wie wir dann Begleichung von Forderungen sichern können. Leider scheint es so, als ob wir im Vollstreckungsgesetz keine Antwort auf diese Frage suchen könnten, zumindest nicht in den nächsten Monaten… Die einzige vernünftige Lösung wäre daher, zu versuchen, vor der Vereinbarung des Geschäftes die Zahlung gemäß dem gesendeten Angebot mindestens teilweise zu beantragen, und wenn die Schulden bereits entstanden sind, wäre die ideale Lösung, ein Mediationsverfahren einzuleiten.

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