Eigentumsübergang beim Verkauf einer Immobilie

Tiziana Paris
Autor
Tiziana Paris, odvjetnica

Der Eigentumsübergang beim Immobilienverkauf findet nicht bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages statt, sondern erst mit Eintragung des Käufers in das Grundbuch.

Da dies manchmal mehrere Wochen dauert, wird in der Zwischenzei der Anspruch des Käufers auf den Immobilienkauf durch eine Auflassungsvormerkerung im Grundbich gesichert. Sie verhindert, dass del Verkäufer das Objekt noch mit Grundpfandrechten belastet oder an einen anderen Interesanten verkauft. Die Auflassungsvormerkung ist also die Eigentumvormerkung, während die anschließende Auflassung die Eintragung in das Grundbuch selbst darstellt. Erst mit der Auflassung wird der Kaufer als neuer Eigentumer im Grundbuch ausgewiesen.

Rechtlich gesehen sind Sie erst dann der Eigentumer der gekauften Immobilie, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Erfahrungsgemäß liegt dieser Termin etwas hinter dem im Kaufvertrag vereinbarten Termin für die Übergabe. Dies liegt auch den teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten im Grundbuchamt. Bis die Mitarbeiter des Grundbuchamtes den Eintrag tatsächlich vollzogen haben, kann es schon mal 2-30 Tagen dauern. Nichtsdestotrotz beginnt fur Sie an dem im Vertrag gennanten Tag die Verpflichtung für die Immobilie wirtschäftlich zu sorgen.

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