Immobilien Kroatien

Tiziana Paris
Autor
Tiziana Paris, odvjetnica

Immobilien in Kroatien: der Unterschied zwischen EU und Nicht-EU-Staatsangehörigen

Es ist sowohl natürlichen als auch juristischen ausländlichen Personen gestattet, kroatische Immobilien zu erwerben. Ausländische Staatsangehörige können das Eigentumsrecht an Immobilien auf dem Gebiet der Republik Kroatien nur dann erwerben, wenn bestimmte, gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind, so z.b.:

  • Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten können, ohne irgendein Hindernis, ausschließlich die Immobilien in Kroatien erwerben, die als Bauland gelten sowie alles, was mit diesem Land verbunden ist (Haus, Ferienwohnung u.Ä.). 
  • Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten können das Eigentumsrecht an einer Immobilie in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwischen der Republik Kroatien und dem Staat, von dem der Erwerber der Immobilie Staatsangehöriger ist, Gegenseitigkeit besteht. Sofern Gegenseitigkeit besteht, können Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten das Eigentumsrecht nur falls eine Genehmigung vom Justizministerium eingeholt worden ist erwerben.

Unter bestimmten Bedingungen können sowohl EU- als auch Nicht-EU- Staatsangehörige ausnahmsweise landwirtschaftliche Flächen als Eigentum erwerben, und zwar nur rechtmäßig, z. B. durch Erbschaft. Darüber hinaus sind sie noch weiteren gesetzlichen Einschränkungen unterworfen, wie z. B. was den Erwerb von Grundstücken in geschützten Gebieten (Naturparks, Naturschutzgebiete usw.) anbelangt.
Dieses Verfahren, einschließlich der Abwicklung beim Grundbuchamt, kann vom Rechtsanwalt geführt werden. Das Verfahren beim Grundbuchamt ist ziemlich formell, weshalb es ratsam wäre die Unterstützung eines Rechtsanwalts aufzusuchen da der Immobilienerwerb erst nach der Eintragung ins Grundbuch wirksam ist.

Ausländer dürfen ihr Eigentum ohne jegliche Einschränkung verkaufen, unabhängig davon, ob es nur aus Bauland und/oder auch aus landwirtschaftlichen Flächen besteht.

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