GMBH In Kroatien

Tiziana Paris
Autor
Tiziana Paris, odvjetnica

Wie gründet man eine GmbH in Kroatien?

Diese Tipps und Tricks sind notwendig, um eine GmbH in Kroatien gründen zu können:

  1. Gesellschaftsvertrag erstellen
  2. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags
  3. Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto
  4. Anmeldung beim Handelsregister
Schritt 1: Gesellschaftervertrag aufsetzen

Am Anfang sollte es natürlich erst einmal geklärt werden, wer alles an der Gründung beteiligt sein soll und was eure konkrete Geschäftsidee ist. Das müssen Sie Ihrem Rechtsanwalt sagen, damit er diese und weitere Formalien im Gesellschaftsvertrag feststellen kann.

Schritt 2: Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Wenn der Rechtsanwalt den Gesellschaftsvertrag erstellt hat, gilt es im nächsten Schritt, diesen notariell beurkunden zu lassen. Vereinbaren Sie also einen Termin beim Notar, bei dem alle Gesellschafter anwesend sein können.

Nachdem der Notar allen Anwesenden den Gesellschaftsvertrag noch einmal vorgelesen hat, müssen sie diese das Dokument unterschreiben. Anschließend beurkundet der Notar den Vertrag und erstellt außerdem eine Gesellschafterliste.

Schritt 3: Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto

Der nächste Schritt führt Sie (und Ihr Gründungsteam) zur Bank, bei der Sie ein Geschäftskonto eröffnen.

Damit dieser wichtige Punkt erledigt wird, muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals (also 20.000,00 kn) eingezahlt werden.

Das Geldinstitut muss die Einzahlung unbedingt bescheinigen, denn dieses Dokument ist wichtig für den vierten Schritt der Gründung.

Schritt 4: Anmeldung beim Handelsregister

Um eure GmbH beim Handelsregister anmelden zu lassen, ist ein erneuter Besuch beim Rechtsanwalt notwendig. Dieser wird den Nachweis zur Einzahlung der Stammeinlage fordern und dann Kontakt zum zuständigen Amtsgericht aufnehmen.

Wenn die Anmeldung erledigt ist, erhalten Sie die entsprechenden Informationen und häufig auch gleich die Post vom Finanzamt.

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