Anwalt Vollmacht

Tiziana Paris
Autor
Tiziana Paris, odvjetnica

Generalvollmacht

Die Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für alle Stellvertretungen im rechtlichen Rahmen. Wenn Sie dieses Dokument besitzen, können Sie den Vollmachtgeber in allen seinen rechtlichen Geschäften vertreten. Die generelle Vollmacht geht häufig über die Prokura hinaus und kann Ihnen nur dann erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber während der Erteilung vollumfänglich geschäftsfähig ist. Das Dokument kann ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit ausgestellt werden, um zum Beispiel die Betreuung durch ein Gericht zu vermeiden. 

Warum ist das Erteilen einer Generalvollmacht wichtig?

Jeder vollumfänglich geschäftsfähiger Mensch kann eine Generalvollmacht erteilen. Dieses erteilte Schriftstück kann allerdings jederzeit widerrufen werden. Davon ausgeschlossen ist die Erteilung einer Vollmacht bei höchstpersönlichen Angelegenheiten, da Sie sich bei einer Eheschließung nicht vertreten lassen können. Auch über den Tod hinaus kann eine Generalvollmacht erteilt werden. Hierbei wird ausgeschlossen, dass die Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers erlischt. Das Schriftstück zur Vorsorge ist eine allgemein gültige Bevollmächtigung, die für alle Arten von Rechtsgeschäften sinnvoll ist. Sie bevollmächtigt eine Person Ihres Vertrauens zu allen finanziellen oder persönlichen Geschäften, wenn Sie in eine Notsituation geraten.

Vollmacht Anwalt

Wenn Sie anwaltlichen Rat suchen, so wird Ihnen, quasi bevor Sie den Anwalt auch nur zum ersten Mal gesehen haben, ein Vertrag vorgelegt. Mit diesem Vertrag erteilen Sie dem Anwalt ein Mandat, damit er Sie in einem bestimmten Fall vertreten kann. Erst nach diesem Schritt kommen Sie in der Regel an der Vorzimmerdame vorbei und zu Ihrem Anwalt. Dieser wird sich Ihren Fall anhören und Ihnen dann eine Vollmacht vorlegen, die ihn nach außen dazu befähigt, Sie in diesem Fall zu vertreten. Wie aber sieht so eine Vollmacht aus? Wie lange gilt Sie? Ist sie kündbar? Alle diese Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet. 

Eine anwaltliche Vollmacht wird immer dann „vergeben“, wenn man einen Anwalt mit der Regelung einer Angelegenheit beauftragt. Die Vollmacht ist zwar selbst formfrei erstellbar, jedoch aus Beweiszwecken meist doch niedergeschrieben. Die Vollmacht, die ein Anwalt dafür benötigt, wird er in der Regel selbst aufsetzen. Schließlich braucht man ja auch für das Aufsetzen einer ordentlichen Vollmacht einen Anwalt.


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